Buchen Sie ein Erstgespräch und 4 Folgegespräche in einem und sparen Sie sich und auch uns das immer wiederkehrende Zahlungsprocedere. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können. So haben wir mehr Zeit für die wirklich wichtigen Inhalte.
Ernährungstherapie nach § 43 SGB V - 5 Termine komplett
Nach erfolgter Anmeldung mit Ihren Unterlagen bei uns in der Praxis, stellen wir einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.
Ihre Kasse teilt Ihnen dann direkt schriftlich mit, wie hoch die Kostenbeteiligung ausfällt.
Die Rechnung können Sie dann, nach erfolgter Genehmigung der Ernährungstherapie, bei Ihrer Kasse einreichen und der bewilligte Kostenzuschuss wird direkt wieder auf Ihr Konto erstattet.