Die Zahlung Ihres Gesprächs vorab ermöglicht Ihnen und auch uns, dass wir uns während Ihrer Sprechstunde nicht mit den finanziellen Details beschäftigen müssen. So haben wir mehr Zeit für die wirklich wichtigen Inhalte.
Erstgespräch - Ernährungstherapie nach § 43 SGB V
Nach erfolgter Anmeldung mit Ihren Unterlagen bei uns in der Praxis, stellen wir einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.
Ihre Kasse teilt Ihnen dann direkt schriftlich mit, wie hoch die Kostenbeteiligung ausfällt.
Die Rechnung können Sie dann, nach erfolgter Genehmigung der Ernährungstherapie, bei Ihrer Kasse einreichen und der bewilligte Kostenzuschuss wird direkt wieder auf Ihr Konto erstattet.
Ihr Erstgespräch beinhaltet 60 Minuten. Darin sind 15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit enthalten.
Sollten Sie einen gebuchten Termin absagen wollen, bitten wir darum uns dies mindestens 2 Werktage vorher mitzuteilen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass nicht abgesagte Termine abgerechnet werden.